Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

 

Sicherheitstechnische Überprüfungen

 

Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und außerordentliche Prüfungen

Anlagenbuch und Prüfbefund  (Quelle TAEV 2012).

 

ERSTPRÜFUNG

Bei Neuerrichtung einer elektrischen Anlage bzw. bei Änderung oder Erweiterung einer bestehenden elektrischen Anlage ist vom Anlagenerrichter im Zuge der Errichtung vor Inbetriebnahme eine Erstprüfung nach den Anforderungen der ÖVE/ÖNORM E8002 durchzuführen.

Verantwortlich für die Durchführung der Erstprüfung ist der Errichter der elektrischen Anlage, bzw. der die elektrische Anlage Ändernde oder Erweiternde.

 

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG

Alle bestehenden elektrischen Anlagen (Privat, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt) sind gem. ETV 1992 §3 so zu betreiben und in stand zu halten, dass die Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen und ein ungestörter Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstige Anlagen gewährleistet ist.

 

Vorgeschriebene maximale Zeitabstände für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen:

längstens 5 Jahre

 

abweichend davon:

Geringe Belastung
Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Privathaushalte, Hotels                                   längstens 10 Jahre

Explosionsgefährdete Bereiche                                                                                                             längstens 3 Jahre

Explosionsgefährdete Bereiche  im Falle einer außergewöhnlichen Beanspruchung         längstens 1 Jahr

Auf Baustellen und Arbeitsstätten in denen feste mineralische Rohstoffe Obertag
gewonnen oder aufbereitet werden.                                                                                                   längstens 1 Jahr

Untertagbau und Untertagbergbau                                                                                                      längstens 6 Monate

Außergewöhnliche Beanspruchung durch:
Einwirkung von Feuchtigkeit, Nässe, Kondenswasser oder Spritzwasser sowie
Umgebungstemperatur weniger -20% oder mehr als 40°C oder Einwirken von Säuren
Laugen, Lösemittel oder Dämpfen oder Witterungseinflüssen oder Einwirken von
Staub (Schlosserei, Tischlerei, Mechaniker, gewerblich genutzte Küchen usw...)                 längstens 3 Jahre

Außergewöhnliche Beanspruchung durch:
mehrere oben genannte Einwirkungen (ab 2 Faktoren)                                                                längstens 1 Jahr

Blitzschutz                                                                                                                                                     längstens 5 Jahre

Photovoltaikanlage (private, wie gewerbliche)                                                                                längstens 5 Jahre

 

Für nicht gewerblich genutzte Objekte (Privathaushalte)                                                             längstens 10 Jahre
ist eine Sicherheitstechnische Überprüfung empfohlen!
Ist im Schadensfall kein gültiger Befund (10 Jahre) vorhanden - 
kann die Versicherung eine Deckung ablehnen!

 

Notlichtanlagen / Sicherheitsbeleuchtung gem. EN 62305
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss gemäß Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich
Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer so ausgelegt sein,
dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Arbeitsstätte rasch und gefahrenlos
verlassen werden kann und Gefahrenbereiche schnell und sicher erkannt und 
alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.

Um eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
zu gewährleisten, sind Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Arbeitsstätten-
verordnung §13 zu überprüfen.                                                                                                                mind. 1 Jährlich

Bzw. nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn ein begründeter
Zweifel am ordungsgemäßen Zustand besteht.